- Druckkündigung
- ⇡ Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die der Arbeitgeber auf Druck eines Dritten (Belegschaft, Behörde, Kunden) ausspricht. Der Arbeitgeber darf nicht jedem Druck nachgeben, sondern ist aufgrund der ⇡ Fürsorgepflicht verpflichtet, erkennbar unangemessenen und ungerechtfertigten Forderungen einen zumutbaren Widerstand entgegenzusetzen. Bei einem unzulässigen Druck auf den Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer gegen den Dritten u.U. ein Schadensersatzanspruch (⇡ Schadensersatz) zustehen.
Lexikon der Economics. 2013.